Nr. 45 von 1.000 I Planung Kita-Badeausflug
„Für die Organisation und Durchführung eines Badeausflugs ist grundsätzlich die Einwilligung der Personensorgeberechtigten erforderlich.“
(Unfallkasse Brandenburg)
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Warum das wichtig ist:
Ein Badeausflug macht Kindern wahrscheinlich sehr großen Spaß, ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Denn tiefes Wasser stellt für Kinder, die nicht oder nur schlecht schwimmen können eine erhebliche Gefahr da. Es ist also unbedingt notwendig, die Einschätzung der Eltern einzuholen ob ihr Kind in der Lage ist an einem Badeausflug teilzunehmen. Dies geschieht durch die Einwilligung.
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