Zeugnissprache & Zeugniscodes in einem Erzieherzeugnis – die problematischsten Formulierungen – Folge 2

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Die Zeugnissprache ist recht speziell. Denn dem Gebot des Wohlwollens steht das Gebot der Zeugniswahrheit gegenüber.

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Das führt manchmal zu ziemlich ungelenken Formulierungen.

Häufig will ein Kita-Träger aber vielleicht auch etwas ausdrucken, was mit der gewählten Formulierung gar nicht gemeint ist. Denn in der einen Branche kann eine Formulierung etwas ganz anderes bedeuten, als in einer anderen.

Das hat zur Folge, dass in einem Arbeitszeugnis nachteilige Wortwendungen „schlummern“ können, die bei einem Jobwechsel in einen anderen Berufszweig eher hinderlich sein können. Aber es gibt sogar Formulierungen in einem Zeugnis einer Erzieherin oder eines Erziehers, die je nach Kita, Kindergarten oder Hort verschieden aufgefasst werden können.

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Ein schönes Bespiel ist in einem Arbeitszeugnis die Feststellung

„Er war konsequent im Umgang mit… .“

Denn in vielen Branchen wäre eine solche Formulierung bezogen auf den konsequenten Umgang mit „Kunden“ oder „den ihm unterstellten Mitarbeitern“ sehr nachteilig und würde selbst ein gutes Zeugnis abwerten.

Denn die Wortwahl würde für den um Zeugniscodes wissenden Personalverantwortlichen (zumeist) bedeuten, dass der Mitarbeiter in Hinblick auf Kunden oder unterstellten Beschäftigten

„schroff bis autoritär“

aufgetreten sei und sich nicht als Teamplayer, geschätzte Führungskraft oder im Sinne der „Kunde ist König“ gezeigt hat – sondern eher völlig Gegenteiliges festgestellt wurde.

Wie würde nun eine solche Formulierung für einen Kita-, Hort- oder Heim-Erzieher wirken? Wahrscheinlich für viele ebenfalls negativ. Aber sicherlich nicht für jeden Kita-Verantwortlichen bzw. für jede Kitaleitung, Hortleitung oder andere Beschäftigte in der Jugendhilfe.

Denn gerade beim Umgang mit extrem schwierigen Jugendlichen mag eine solche Bewertung in einem Zeugnis auch positiv aufgefasst werden können.

Es kommt halt auf den Kontext an.

Da sich der Kontext, d.h. der Zusammenhang, aber nicht jedem potentiellen neuen Arbeitgeber beim schnellen sichten vieler eingereichter Bewerbungsunterlagen, zu denen ja ein Zeugnis gehört, erschließt, sollte besser im Vorfeld darauf geachtet werden, dass sich potentiell missverständliche Zeugnisformulierungen, die als nachteilige Zeugniscodes aufgefasst werden können, erst gar nicht in einem Arbeitszeugnis befinden.  

>> Mehr Zeugniscodes finden sich hier <<

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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Zeugniscodes: „Er war konsequent im Umgang mit…“
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