Nr. 181 von 1.000 I Sicheres Kita-Schwimmen „Zum sicheren Schwimmbadbesuch gehört auch schon im Kindergartenalter die altersgemäße Vermittlung von Bade- und Verhaltensregeln. Da es in Bädern oft relativ laut ist, sollten diese schon im Vorfeld des Besuches eingeübt werden. (…)
Hinweise der Unfallkassen Nr. 58: Kita-Schwimm- und Badeausflug
Nr. 58 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug: „Die Aufsicht und Verantwortlichkeit liegt bei den verantwortlichen Pädagoginnen und Pädagogen. Sie kann nicht vollständig auf andere Personen übertragen werden, auch nicht auf anwesende Schwimmmeister.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier
Hinweise der Unfallkassen Nr. 59: Kita-Schwimm- und Badeausflug
Nr. 59 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug: „Für Kinder mit Handicaps oder deutlichen Verhaltensauffälligkeiten ist zu prüfen, ob eine zusätzliche Aufsicht (1:1-Betreuung) angeraten erscheint.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Für
Hinweise der Unfallkassen Nr. 54: Kita-Badeausflug und die Aufsicht
Nr. 54 von 1.000 I Kita-Badeausflug und die Aufsicht: „Mindestens eine Aufsichtsperson ist so einzuteilen, dass sie als Beobachter keinen persönlichen Kontakt zu den Kindern unterhält, sondern ausschließlich die Übersichtsfunktion behält.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der
Hinweise der Unfallkassen Nr. 92: Kita-Schwimmen und die Unfallkasse
Nr. 92 von 1.000 I Kita-Schwimmen und Wassergewöhnung „Schwimmflügel und andere Hilfsmittel bieten keinen sicheren Schutz vor dem Ertrinken. Ihr Einsatz reduziert den Umfang der Aufsicht nicht und erhöht auch nicht die empfohlene Wassertiefe.“ (DGVU) Alle unsere +1.000! Videos hier in