Wichtig: Eine Probezeit gilt nicht immer automatisch.
Eine Probezeit für Erzieher und Kita-/Hort-Träger fällt nicht einfach vom Himmel – sie muss grundsätzlich zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses vereinbart sein.
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Sofern ein Tarifvertrages nicht gilt, hilft schon ein Blick in den Arbeitsvertrag, Findet sich dort nichts zu einer Probezeit, besteht eine große Chance, dass die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht gilt.
Eine Probezeit gibt es also nicht „immer automatisch“.
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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#30SekKitarecht Folge 14 – Eine Probezeit muss vereinbart sein!