Kopftuchverbot in der Kita – Diskriminierung?
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Das Grundgesetz gewährt die Unverletzlichkeit der Glaubens-, Gewissens und Bekenntnisfreiheit. Jedermann darf also erstmal und auch unbeeinflusst vom Staat seiner Religion nachgehen.

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Darf also auch die Erzieherin vollverschleiert auf die Kinder aufpassen? Darf im Klassenzimmer ein Kreuz hängen? „Darf“ erstmal ja. Immerhin wird auch der Arbeitgeber über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für jegliche Diskriminierung etwa nach Religion bestraft.

Aber: Religionsfreiheit bedeutet auch, dass jeder frei ist, keiner Religion anzugehören und nicht tagtäglich hiermit konfrontiert zu werden.

In einem aktuellen Fall, der derzeit beim EuGH verhandelt wird, wollte eine Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens künftig ein Kopftuch tragen. Der Arbeitgeber hat ihr dies untersagt und sie schließlich gekündigt. Dabei hat er sich darauf berufen, dass nach einer betriebsinternen Richtlinie das Tragen jeglicher sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen untersagt ist.

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Die zuständige Generalanwältin hat in ihrem Schlussantrag klargestellt, dass keine (unmittelbare) Diskriminierung wegen der Religion vorliege, da sich die Betriebsregelung auf jegliche religiösen (und weiteren) Zeichen beziehe und nicht einige Religionen hiervon ausgenommen seien.

Eine mögliche mittelbare Diskriminierung wegen Religion könne zwar vorliegen, ist aber möglicherweise gerechtfertigt durch eine vom Arbeitgeber verfolgte religiöse und weltanschauliche Neutralität am Arbeitsplatz. Hier könne ein gewisses Maß an Zurückhaltung vom Arbeitnehmer verlangt werden.

Was bedeutet das nun für Kitas und Hortträger?

Wichtig ist, dass nicht eine Religion an sich bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Wenn das Kreuz über der Tür hängt, muss eben (grundsätzlich) auch die Kippa oder das Kopftuch getragen werden können. (Wobei hier sicherlich auch wieder andere Einschätzungen hinsichtlich kirchlicher Träger denkbar sind.)

Eine allgemeine Betriebsanweisung, religiöse Symbole jeglicher Art vor Arbeitsbeginn abzulegen, scheint aber möglich zu sein.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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Kopftuch und Kreuz in der Kita
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