Kann es wegen einer gefühlten „Kleinigkeit“ gleich zu einer Kündigung eines Erziehers kommen?
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In Heidelberg gab es für eine Erzieherin eine Kündigung, weil sie die Schokoladen-Tafel einer Kollegin unerlaubt gegessen haben soll. Wert der Schoki: sagenhafte 2,50 EUR und somit ohne Goldstaub und auch nicht mit Diamanten besetzt.
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Jüngst wurde auch ein Fall vor einem Arbeitsgericht verhandelt, in dem einer Beschäftigten vorgeworfen wurde, sie habe in einen geschäftlichen Briefumschlag an einen Adressaten auch noch einen privaten Brief gesteckt und sich so das Porto unzulässig gespart. Auch hier kannte der Arbeitgeber kein Halten mehr und sprach eine Kündigung aus.
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Und sicherlich kennen viele noch den berühmten „Emmely-Fall“ bei dem einer Supermarkt-Kassiererin vorgeworfen wurde, ihr nicht gehörende Pfandbons für abgegebene Flaschen unrechtmäßig eingelöst und die daraus resultierenden 1,30 EUR behalten zu haben. Hierfür gab es dann eine fristlose Kündigung, die über die Instanzen (Arbeitsgericht Berlin, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg) dann sogar vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelt wurde.
Häufig lösen solche Fälle bei den Betroffenen, Kollegen aber auch in der Öffentlichkeit helle Empörung aus. So etwas könne doch nicht sein, wenn es doch nur um – gefühlt – „Peanuts“ gehe.
Warum das aber so nicht ganz stimmt und auch von Gerichten und der Fachöffentlichkeit differenziert betrachtet wird, erörtern wir in Folge 63 unserer Kitarechtler.de Podcast-Reihe.
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