Welche Temperaturen müssen Erzieher und Kinder eigentlich aushalten?

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Gerade im Sommer erreicht uns öfter die Frage von hitzegeplagten Erziehern und Eltern: Was muss man eigentlich für Temperaturen in der Kita hinnehmen? Was darf man vom Träger verlangen?

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Arbeitsschutz?

Hierauf gibt tatsächlich eine relativ eindeutige Antwort und die ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung und den dazugehörigen technischen Regeln für Arbeitsstätten.

§ 3a Abs. 1 S. 1 ArbStättV lautet:

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.

Nach dieser Verordnung hat der Träger als Arbeitgeber also dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte tatsächlich und in jeder Hinsicht nutzbar ist und keine Gefahr für die Gesundheit seiner Beschäftigten besteht.

Dazu gehört neben einem funktionierenden WC, Sauberkeit, Freihaltung von Flucht- und Verkehrswegen und anderem eben auch eine vernünftige Temperatur in den Räumen. Die kann natürlich sowohl im Sommer, als auch im Winter problematisch sein. Zu warm oder zu kalt – in beiden Fällen muss der Träger etwas tun!

Dabei hängt die erforderliche Mindest-Lufttemperatur von der Schwere der körperlichen Arbeit ab – wird viel gesessen, müssen die Räume wärmer sein, als bei ständiger Bewegung, wie es im Kitaalltag wohl häufiger vorkommt. Geregelt sind die Temperaturbereiche sowie die entsprechenden Maßnahmen sehr spezifisch in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5. Bei Arbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen sollen die Arbeitsräume mindestens 17° bis 19°C haben.

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Was ist aber mit der maximalen Temperatur? Auch dazu gibt es – selbstverständlich – Regelungen: Bei Raumtemperaturen über 26°C muss der Arbeitgeber etwa Maßnahmen ergreifen, um die Sonneneinstrahlung und damit die weitere Erwärmung zu vermindern, z.B. Bepflanzungen vor den Fenstern, Vordächer, Lamellen, Jalousien oder ähnliches.

Steigt die Außentemperatur über 26°C und damit auch die Temperatur im Innenbereich über 26°C, sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören etwa die Lockerung von Bekleidungsregelungen, Bereitstellung von (zusätzlichen) Getränken, Einsatz von Lüftungsgeräten und ähnliches.

Erst wenn die Lufttemperatur im Raum 35°C überschreitet, ist dieser Raum ohne Maßnahmen technischer (z.B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorischer (z.B. Spielen im Garten oder Ausflüge) oder persönlicher (Getränke, besondere Kleidung) Art nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ergreift der Träger also Maßnahmen zur Abkühlung, können kurzzeitig auch wärmere Räume weiter genutzt werden. Ansonsten sollten Erzieher und Eltern Ihren Träger darauf hinweisen, dass die Räumlichkeiten nach ihrer Einschätzung nicht mehr geeignet sind zum dort Arbeiten und zugleich zur Abhilfe auffordern.

Kindeswohl?

Gänzlich anders zu beurteilen ist selbstverständlich eine negative Beeinträchtigung der betreuten Kinder in der Einrichtung.

Es dürfte auf der Hand liegen, dass die relativ festen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung nebst zugehöriger Regelungen für eine etwaige Beeinträchtigung des Kindeswohls oder gar für die Frage einer etwaigen Kindeswohlgefährdung nicht einschlägig sein können. Denn der Arbeitsschutz richtet sich an ältere Jugendliche, Heranwachsende und in der absoluten Mehrzahl natürlich an Erwachsene.

Deren Belastbarkeit ist natürlich ganz anders zu beurteilen, als die von Krippenkindern, Kitakindern oder Hortkindern.

Somit muss im Einzelfall durch den Träger noch gesondert geprüft werden, inwieweit eine Aufheizung der Kita-Räumlichkeiten noch mit den verpflichtenden Vorgaben zum Kindeswohl in Einklang zu bringen ist.

Dies kann dann auch zu der interessanten Konstellation führen, dass die Räumlichkeiten zwar noch (gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von besonderen Maßnahmen, s.o.) „bearbeitbar“ sein mögen, aber keinesfalls mehr „bespielbar“ für Kinder sind und womöglich auch nicht (oder gerade nicht!) für den Mittagsschlaf genutzt werden können.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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Hitzefrei in der Kita?
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