„Sie war im Kollegenkreis sehr beliebt“

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Verschlüsselte Formulierungen, sogenannte „Zeugniscodes“, in Arbeitszeugnissen nutzt mancher Arbeitgeber, um einen potentiellen neuen Arbeitgeber auf vermeintlich bestimmte negative Eigenschaften des sich bewerbenden Arbeitnehmers hinzuweisen. Das ist in Hinblick auf Erzieher und sonstige Beschäftigte eines Trägers wie Hausmeister, Koch oder Köchin auch bei Kita-Trägern manchmal nicht anders. 

Diese Aussagen, die auf den ersten Blick positiv klingen, können sich bei genauerem Hinschauen aber als sehr ungünstig herausstellen. Häufig sind solche Formulierungen sogar regelrecht unzulässig, da sie nicht wohlwollend und / oder für den Arbeitnehmer bei der weiteren Suche nach einem Arbeitsplatz und generell im beruflichem Fortkommen ein nicht unerhebliches Hindernis darstellen können.

Mit der an sich doch unverdächtigen Formulierung

„Sie war im Kollegenkreis sehr beliebt“

könnte so zum Beispiel angedeutet werden, dass es sich beim Bewerber um eine eher sehr gesprächsfreudige und feierlustige Person handelt. Um schon Missverständnisse zu vermeiden, sollte seitens eines Kindergarten-Trägers darauf geachtet werden in den Arbeitszeugnissen keine doppeldeutigen Formulierungen zu wählen. Womöglich von einem „seltsamen“ Arbeitszeugnis betroffene Erzieher andererseits sollten „verdächtige“ Formulierungen eher fachkundig überprüfen lassen, um sich nicht später über fehlende Einladungen zum Vorstellungsgespräch zu wundern und vor allem zu ärgern.

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Kitarecht Folge 185 – Zeugniscodes / Zeugnissprache #1
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