Die neue DSGVO: Was Kita-Träger jetzt beachten müssen

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Seit Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für Kita-Träger gibt es seit dem viele Dinge zu beachten, denn die DSGVO ist relevant in allen möglichen Situationen des Kita-Alltags. Zum Beispiel auch beim BEM. Aber was ist das überhaupt? BEM steht für „Betriebliches Eingliederungs-Management“. Dieses wird genutzt, wenn Mitarbeiter*innen langfristig oder immer wieder erkrankt sind. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss dann überlegen, was er bzw. sie tun kann, um die Mitarbeiter*innen zu unterstützen und weitere Rückfälle zu verhindern. Dafür wird das Gespräch mit dem Erzieher oder der Erzieherin  gesucht (wenn möglich sogar schon während der Krankschreibungsphase). Allerdings sind Arbeitnehmer*innen dazu nicht verpflichtet. 

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Kommt es zu diesem Gespräch, werden dort oft sehr sensitive Themen behandelt, wie die Erkrankung von Arbeitnehmer*innen. So werden im Laufe des Gesprächs wahrscheinlich sehr viele Informationen preisgegeben (obwohl dazu natürlich keine Verpflichtung besteht).

Aber was hat nun die neue DSGVO damit zu tun? Natürlich fragen sich besonders Erzieher*innen: was passiert nun mit den Informationen, die ich preisgegeben habe? Hier kommt der Datenschutz ins Spiel. Schließlich bedeutet Datenschutz nicht „Schutz der Daten“ sondern „Schutz der Person“. Die Daten dürfen nicht in falsche Hände geraten.

Kita-Träger sollten sich also erstmal fragen: „Was wollen wir mit diesen Daten erreichen?“ Die Daten dürfen dann auch nur zu diesem einen Zweck genutzt werden. Die neue DSGVO ordnet an, dass die Daten aus dem BEM-Gespräch nicht einfach in der Personalakte abgeheftet werden dürfen und auch sonst später nicht arbeitsrechtlich verwendet werden dürfen. So können auch die Arbeitnehmer*innen beruhigt werden, dass die Daten später nicht gegen sie selber verwendet werden können. Darüber muss vor dem Gespräch auch informiert werden. 

Noch einmal zusammengefasst bedeutet das für den Kita-Träger nun folgendes: Arbeitnehmer*innen müssemn vor dem BEM über die Freiwilligkeit des Gesprächs informiert werden und außerdem auch darüber, was danach mit den Daten aus dem Gespräch passieren wird. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass niemand zufällig von den Informationen erfährt und dass die Informationen nicht einfach irgendwo verschwinden, sondern angemessen gelagert werden (nicht in der Personalakte). 

Hält ein Kita-Träger sich nicht an diese Regelung drohen Bußgelder!

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Kitarecht Folge 255 – Die neue DSGVO und das BEM für Erzieher in Kita & Hort!