Darf die Kita auf einem Aushang zur Kitaplatz-Vergabe nach „Mädchen, 3 Jahre“ suchen?!

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„Wir suchen für unsere Kita-Gruppe Mädchen im Alter von 3 Jahren“ – Achtung! Steckt dahinter eine Diskriminierungsabsicht? Vermutlich nicht, aber trotzdem sollte man als Kita-Leitung solche Formulierungen vermeiden.

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Denn: Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion oder sexuelle Identität sollen genauso wenig bei Stellenausschreibungen wie bei Kitaplätzen eine Rolle spielen. Dafür gibt es das AGG – das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

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Auch wenn es in manchen Hinsichten sinnvoll erscheint, für Geschlechterausgewogenheit ein Mädchen oder einen Jungen in die Gruppe aufzunehmen, sollte das nicht so auf Aushängezetteln formuliert werden. In manchen Bundesländern gilt dies als Gesetzesverstoß. Zwar können Eltern keinen Kitaplatz einklagen, allerdings können sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

Also: Differenzierungen und explizite Voraussetzungen bezüglich des Alters und Geschlechts bei der Auswahl der Kinder für die Kitaplätze vermeiden!

Bitte besuchen Sie zu dem Thema auch unsere Sonderseite zu den gerichtlichen Eilverfahren auf Nachweis eines Betreuungsplatzes hier!

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Kitarecht Folge 313 – Diskriminierung bei der Kitaplatz-Vergabe?