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Nr. 186 von 1.000 I Kita-Spielplatz und Kletternetze:

„Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Körper entstehen. Dies wird erreicht, wenn die Abstände der Maschenweiten im Öffnungsmaß <11 cm und >23 cm betragen. Dieses Maß ist auch bei Belastungen an den Netzen durch die Benutzer einzuhalten, sodass die Gefahr einer Strangulierung ausgeschlossen werden kann.“

(Unfallkasse NRW)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Kletternetze können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Kindern die Luft abgeschnürt wird, weil sie ihren Kopf nicht mehr aus dem Netz befreien können. Es sollte daher auf bestimmte Maße geachtet werden, die das Netz haben sollte.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 186: Kita-Spielplatz und Kletternetze
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