Nr. 188 von 1.000 I „Kita-Spielplatz & Seilbrücken und Netzbrücken“ „Fangstellen insbesondere für Kopf und Hals sind auszuschließen und der Untergrund muss je nach Höhe des Einbaus den Anforderungen an den Fallschutz entsprechen. Ein besonderes Verbindungselement ist die geschlossene Netzbrücke.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 190: Infektionsrisiken durch Kinderkrankheiten
Nr. 190 von 1.000 I Infektionsrisiken durch Kinderkrankheiten „Jeder Träger einer Kita ist auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet, den Beschäftigten ein Angebot zur Komplettierung ihres Impfschutzes (…) zu unterbreiten. Im Vordergrund stehen hier die Kinderkrankheiten Mumps,
Hinweise der Unfallkassen Nr. 192: Kita-Erzieher und Impfungen
Nr. 178 von 1.000 I Ungeimpfte Erzieher und andere Kita-Beschäftigte: „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen ausreichenden Immunschutz gegenüber den genannten Infektionskrankheiten aufweisen, müssen regelmäßig (in der Regel alle 24 bis 36 Monate) zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Betriebsärztin oder zum
Hinweise der Unfallkassen Nr. 187: Bauwagen im Kita-Garten
Nr. 187 von 1.000 I Bauwagen im Kita-Garten „Um zu verhindern, dass Kinder mit scharfen Ecken und Kanten oder Fangstellen unter dem Bauwagen, z. B. an den Achsen, in Berührung kommen, wird der Freiraum bis zum Boden geschlossen. Eine praktische
Hinweise der Unfallkassen Nr. 189: Rutschen auf dem Kita-Spielplatz
Nr. 189 von 1.000 I Rutschen auf dem Spielplatz „Bei Rutschen, die in Spiel- und Kletterlandschaften als Anbaurutschen eingebaut werden, gilt (…): Das Einsitzteil der Anbaurutsche muss eine Brüstung von mindestens 70 cm haben, wenn: die Länge des Einsitzteils mehr
Hinweise der Unfallkassen Nr. 191: Lärm in Krippe und Kita
Nr. 178 von 1.000 I „Lärm in Krippe und Kita“ „Bei der Anschaffung von Spielzeug sollte auch darauf geachtet werden, welche Lautstärken damit möglich sind. Unter dem Aspekt der Lärmvermeidung bzw. -verringerung kann auch bereits vorhandenes Spielzeug überprüft werden. (…)
Hinweise der Unfallkassen Nr. 182: Seilbahnen auf dem Spielplatz oder Kita-/Hort-Freigelände
Nr. 182 von 1.000 I „Seilbahnen auf dem Spielplatz oder Kita-/Hort-Freigelände“ Was zu beachten ist: „Sitz ist unbeschädigt. Abstand Sitz zum Untergrund unter Last mind. 40 cm. Abstand zwischen Sitz und Trageseil beträgt mind. 2,10 m“ (Unfallkasse Sachsen-Anhalt) Alle unsere
Hinweise der Unfallkassen Nr. 193: Sicherheit in Krippe und Kita
Nr. 193 von 1.000 I „Sicherheit in Krippe und Kita“ „(..) Kinder waren es gewöhnt, sich auf das Fensterbrett zu setzen, um aus dem Fenster zu schauen. Die Kita hatte als Sonnenschutz entsprechende Rollos angebracht. Die Rollos haben diese üblichen