Warum ein Kita – Unfallbuch / Verbandbuch sorgfältig geführt werden sollte 

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Und zack! Tüchtig hingeplumst aber zum Glück außer ein paar Kratzern, einer kleinen Beule am Kopf und einem großen Schrecken mit drei Tränchen ist nicht viel passiert. Jetzt noch schnell trösten und das Kita-Kind kann wieder losflitzen.

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Eigentlich müsste jetzt eine entsprechende Eintragung im Unfallbuch bzw. Verbandbuch erfolgen.

Denn die Unfallkassen fordern dies zu Recht auch für sog. Bagatellunfälle. Doch leider unterbleibt dies oftmals angesichts des Trubels, der täglichen Arbeitsbelastung und aufgrund von Fehleinschätzungen. 

Dies ist für alle Beteiligten in mehrfacher Hinsicht misslich:

Denn zum einen wird dem verunfallten Kind bzw. seinen Eltern hierdurch womöglich ein Rückgriffsanspruch gegenüber der jeweiligen Unfallkasse verwehrt.

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Denn auch sog. Bagatellunfälle (oder was dafür gehalten wird) können noch Unfallfolgen nach sich ziehen, die erst mit einiger Verzögerung eintreten.

Schon im obigen Beispiel wäre denkbar, dass sich die erwähnten Kratzer entzünden und es zu einer Blutvergiftung kommt. Oder die kleine Beule am Kopf ist nur der sichtbare Begleitumstand einer Gehirnerschütterung. Sollte es zu solchen Folgen mit zeitlicher Verzögerung kommen, wäre es dann ggf. an den Eltern den Kausalzusammenhang mit einem Kita-Unfall nachzuweisen. Und ein gut geführtes Unfallbuch hilft hier weiter.

Denn natürlich werden sich auch Erzieher nicht an alles hinreichend präzise erinnern können.

Zum anderen schützt ein vollständiges Unfallbuch natürlich auch Erzieher und Träger.

Denn hierdurch kann zumindest der erste Anschein begründet werden, dass ein durch Eltern unrichtig behaupteter Kita-Unfall (alles schon erlebt!) sich tatsächlich gar nicht in der Kita ereignet hat.

Schlussendlich zeugt ein nicht ordnungsgemäß geführtes Unfall- oder Verbandbuch nicht gerade von einer guten Organisation des Kindergartens durch den Träger und/oder der Einrichtungsleitung.

Daher sind Nachlässigkeiten an dieser Stelle umso verwunderlicher, als dass sich erfahrungsgemäß die jeweiligen Aufsichtsbehörden bei einem Besuch natürlich auch mal das Unfallbuch zur Einsicht vorlegen lassen.

Und es weckt natürlich ein gewisses Misstrauen, wenn sich über das ganze Jahr keine oder nur äußerst wenige Einträge finden lassen. Denn irgendwas – so sagt schon die Erfahrung – ist doch immer.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Unfallbuch / Verbandbuch in der Kita
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