Auch Kitas müssen bei der Stellenausschreibung aufpassen, um Diskriminierungen zu vermeiden!
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In der Stellenausschreibung wurde nach einem Bewerber mit „Deutsch als Muttersprache“ gesucht und das war für den künftigen Arbeitgeber fatal.

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Gesucht wurde eine Bürokraft mit „Deutsch als Muttersprache“, beworben hatte sich jemand, der Deutsch zwar nicht als Muttersprache, aber doch sehr gut beherrschte. Die Stelle erhielt er nicht.

Seine Klage auf Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund seiner Ethnie hatte in zweiter Instanz Erfolg. Das LAG Hessen (Az. 16 Sa 1619/14) begründet seine Entscheidung damit, dass der Bewerber

unabhängig von seinen tatsächlichen Sprachkenntnisse von vornherein ausgeschlossen [wurde]. Ein sachlicher Grund für eine solche Benachteiligung ist nicht ersichtlich. Auch ein sehr gut Deutsch sprechender Ausländer hätte hier die fachlichen Voraussetzungen für die Stelle vorweisen können.

In Kita und Hort sind gute Sprachkenntnisse selbstverständlich auch enorm wichtig.

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Schließlich sollen Erzieher und Erzieherinnen den Kita-Kindern den Eintritt in die Schule so einfach machen wie möglich. Dazu gehören aber eben auch sehr gute Sprachkenntnisse, die von kundigen Erziehern / Erzieherinnen weitergegeben werden.

Deswegen sollte der Träger aber trotzdem enorm aufpassen, welche Eigenschaften er genau mit seiner Stellenausschreibung sucht. Denn sehr gute Sprachkenntnisse kann man auch als Nicht-Muttersprachler haben.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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„Deutsch als Muttersprache“ – Diskriminierung in der Stellenausschreibung?
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