Wie sollte man mit der DSGVO umgehen und was können Kita-Träger heute schon tun um gut vorbereitet zu sein?

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Auf unseren Fortbildungen wird uns immer wieder deutlich, dass die meisten Kita-Träger der neuen DSGVO eher mit negativen Gefühlen gegenüber stehen.

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Viele sind gefrustet, dass nun noch mehr Arbeit auf sie zu kommt und haben Angst, den Anforderungen nicht gerecht zu werden.

Wir sagen: ja, die DSGVO macht mehr Arbeit aber man sollte auch nicht in Panik ausbrechen. Es gibt zwar mittlerweile den Verordnungstext, die Ausfüllung und Interpretierung dieses Textes erfolgt aber erst durch die Gerichte und das kann noch eine Weile dauern. Vieles ist also noch offen.

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Einige Punkte sind allerdings aber auch schon klar und müssen umgesetzt werden. Man kann also nicht abwarten, wie die Rechtsprechung in den nächsten Jahren über einzelne Punkte entscheiden wird, denn es können jetzt schon Bußgelder durch die Behörden verhängt werden. Man sollte also der Aufsichtsbehörde zeigen, dass man sich über die Umsetzung der DSGVO Gedanken gemacht hat. Es gibt zwar nicht immer „Richtig“ und „Falsch“ da eben vieles noch unklar ist, einige Sachen sind aber sehr klar zu entnehmen. Zum Beispiel, dass es Belehrungen geben muss. In welchem Umfang diese gemacht werden müssen ist aber noch unklar und wird sich erst mit der Zeit herausstellen.

Da vieles also noch offen ist, sollte man sich nicht zu viele Sorgen darüber machen, etwas falsch zu machen. Problematisch ist es eher gar nichts zu machen. In dem Fall können sich nämlich zum Beispiel auch Wettbewerber*innen beschweren, dass die Verordnung nicht eingehalten wurde. Ebenso kann es Elternbeschwerden geben oder sogar Schadensersatzansprüche der Eltern gegen die Kita.

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Die Einhaltung des Datenschutzes ist zwar nicht das erste Kriterium, wenn man daran denkt, was eine gute Kita ausmacht. Allerdings sollte man sich bewusst machen, dass die DSGVO in allen Bereichen des Lebens eine Rolle spielen wird, egal ob im Fitness-Studio oder beim Handyanbieter. Deswegen kann es durchaus sein, dass Eltern Nachlässigkeiten des Kita-Trägers beim Datenschutz schneller bemerken als gedacht.

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Man sollte sich außerdem immer bewusst machen, dass Datenschutz eigentlich Personenschutz ist und was mit sensiblen Daten, wie sie die Kita von den Eltern bekommt, alles angestellt werden kann, wenn sie in falsche Hände geraten. Eltern und Angestellte haben deshalb zurecht Interesse daran, dass die DSGVO durch den Kita-Träger so gut wie möglich umgesetzt wird.

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Kitarecht Folge 273 – Angst vor der Datenschutzgrundverordnung? Nein, aber Respekt sollte man haben!
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