„Kiffen Sie oder konsumieren Sie andere Drogen?“ – Müssen Erzieher*innen auf eine solche Frage im Bewerbungsgespräch wahrheitsgetreu antworten oder darf die Frage überhaupt gestellt werden?!

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„Nehmen Sie Drogen?“ – oh, ähm – unangenehmes Schweigen. „Nein, natürlich nicht“ – oh, jetzt auch noch beim ersten Bewerbungsgespräch gelogen, Mist.

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Darf ein Kitaträger im Rahmen eines Bewerbungsgespräches nach dem Drogenkonsum fragen? Und falls mir als Erzieher*in die Frage gestellt wird, ist es okay zu lügen?

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Grundsätzlich darf nicht  nachgefragt werden. Denn jede*r kann in der Freizeit tun und lassen, was er oder sie möchte. Strafrechtlich mag das relevant sein – aber die Freizeitgestaltung der Angestellten hat den Kitaträger erst mal nichts anzugehen.

Erstmal – denn anders sieht es aus, wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber ein begründetes Interesse an dieser Frage hat. Und das ist der Fall, wenn es zum Beispiel um Kinderschutz geht oder Arbeitsschutz oder Gefahr geneigter Arbeit. Dann kann die Frage zulässig sein und es darf auch zulässigerweise eine wahrheitsgetreue Antwort erwartet werden.

Denn bei Erzieher*innen sagen wir: die Arbeit am Kind ist so immens wichtig und auch risikoreich, dass ein Kitaträger durchaus bezüglich des Drogenkonsums nachfragen darf. Noch gibt es keine Rechtsprechung zu solchen Fällen, d.h. es gibt noch keine Fälle und Entscheidungen, nach denen wir uns als Kitarechtler richten können. Wir denken aber, dass das begründete Interesse an dem Schutz der Kinder die Frage rechtfertigt.

Wird die Frage einer oder einem Trägerbeschäftigten gestellt, die nicht am Kind arbeitet – Koch und Köchin, Küchenhilfe, Hausmeister*in – sehen wir allerdings kein begründetes Interesse an der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage. Es kommt natürlich darauf an, wie risikoreich die entsprechende Tätigkeit für Kinder ist – zum Beispiel Autofahrdienste oder ähnliches.

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Kitarecht Folge 295 – Dürfen Erzieher nach Drogenkonsum im Bewerbungsgespräch gefragt werden?