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Nr. 119 von 1.000 I Kita-Laternenumzug:

„Versichert sind alle Tätigkeiten (…) bei offiziellen, von der Leitung der Tageseinrichtung bzw. dem Träger genehmigten Veranstaltungen (…) ggf. auch außerhalb der Betreuungszeit, solange der organisatorische Verantwortungsbereich der Tageseinrichtung vorliegt (d.h. die Veranstaltung wird von der Leitung der Tageseinrichtung oder den Erzieher/-innen organisiert und durchgeführt)“

(Unfallkasse Baden-Württemberg)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Werden Veranstaltungen in der Kita geplant, sollte man sich immer im Vorhinein fragen ob diese auch versichert sind. So können eventuelle Probleme schon vor dem möglichen Ernstfall erkannt werden.

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 119: Kita-Laternenumzug
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