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Nr. 95 von 1.000 I Kita- und Krippen-Freigelände:

„Für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren sind Spielplatzgeräte auszuwählen, die sowohl den Entwicklungsstand berücksichtigen als auch Gefährdungen, z. B. durch Stürze aus größeren Höhen vermeiden. So müssen leicht zugängliche Spielplatzgeräte besondere Schutzmaßnahmen aufweisen. Dies sind z. B. Brüstungen als Absturzsicherungen ab einer Aufenthaltshöhe von 60 cm oder Handläufe an Treppen, die bereits ab der ersten Stufe beginnen.“

(Unfallkasse NRW)

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Warum das wichtig ist:

Bereits ein Fall aus geringer Höhe kann bei Kindern großen Schaden anrichten. Sie wissen nicht, wie sie fallen oder sich abstützen können. Deshalb ist es wichtig, auf die Sicherung von Spielgeräten zu achten durch beispielsweise Brüstungen oder Handläufe an Treppen. 

Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!

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Hinweise der Unfallkassen Nr. 95: Kita- und Krippen-Freigelände
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