Nr. 57 von 1.000 I Kita-Freigelände:
Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen. Die Beurteilung, ob eine Kopf- bzw. Halsfangstelle vorliegt, sollte durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte erfolgen, der mit den erforderlichen Prüfkörpern sowohl die Zugänglichkeit als auch die Zulässigkeit des Kletternetzes beurteilt.“
(Unfallkasse NRW)
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Warum das wichtig ist:
Kletternetze sollten so ausgewählt werden, dass sie komplette Sicherheit bieten. Das Netz sollte daher so eng sein, dass kein Kinderkopf darin stecken bleiben kann. Dies kann nur ein/eine Sachkundige*r beurteilen.
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