Für Träger, Leitungen, Erzieher/innen, Eltern.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 213: Kita-Notbetreuung und Nutzung Außengelände
Nr. 213 von 1.000 I Notbetreuung in der Coronakrise und die Nutzung des Kita-Freigeländes: „Nutzung von Außengelände: Das Außengelände der Kita, das Teil des betriebserlaubten Geländes und für eine Nutzung durch die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, kann von Notgruppen genutzt