Für Träger, Leitungen, Erzieher/innen, Eltern.
#101KitaFragen – Muss meine Sichtweise der Personalakte beigefügt werden?
>> Download als PDF hier << Muss meine Sichtweise der Personalakte beigefügt werden? Antwort Kurze Antwort: Grundsätzlich ja. Langfassung: Es besteht ja bekanntlich ein Recht auf Einsicht in die Personalakte. Denn dort befinden sich viele Informationen betreffend die beschäftigte Person