Welche Entfernung zu einer Kita / einem Kindergarten ist für Eltern & Kind zumutbar?
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Aus München wird aktuell weiteres aus der mündlichen Verhandlung zur „Kitaplatz-Klage“ (eigentlich ging es ja um Schadensersatz) vor dem dortigen Verwaltungsgerichtshof berichtet [Link zu Merkur.de]:
Und zwar seien, so wird zumindest berichtet, die Richter in der mündlichen Verhandlung der Auffassung gewesen, „dass eine Kita fußläufig erreichbar sein“ müsse, damit der Anspruch auf Betreuung durch die Kommune ordnungsgemäß erfüllt wird.
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Nun sind (angeblich) gehörte Bemerkungen von Richtern in einer mündlichen Verhandlung allerdings so eine Sache.
Jede Partei hört da ganz gerne, was für sie eher günstig ist. Daher vertraut man lieber auf die Schriftform. Da aber auch die Stadt München dem Zeitungsartikel zufolge Ähnliches vernommen haben soll, könnte es sich tatsächlich so verhalten haben.
Würde diese Rechtsauffassung, so sie denn mitgeteilt worden ist, letztendlich Bestand haben, wäre dies allerdings ein Ding und dürfte so manche Kommunalpolitiker arg ins Schwitzen bringen. Denn bis dato galt eine Entscheidung aus Köln als wegweisend, die Zeiten von bis zu 30 Minuten für den Weg zur Kita für zumutbar hielt.
Nun also „fußläufig“? Da ist sicherlich noch lange nicht das letzte Wort gesprochen, zumal die Entscheidung ja sowieso noch einmal gerichtlich in der Instanz zur Prüfung gestellt werden soll. Aber selbst wenn diese Auffassung in diesem oder einem anderen Verfahren bestätigt werden sollte, dürfte natürlich weiter unklar sein, was „fußläufig“ als Entfernung in Metern bedeutet…
Bitte besuchen Sie zu dem Thema auch unsere Sonderseite zu den gerichtlichen Eilverfahren auf Nachweis eines Betreuungsplatzes hier!
von Rechtsanwalt Holger Klaus [Mehr…]
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