Nr. 52 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug:
„Nichtschwimmer dürfen zu keiner Zeit bei Badeveranstaltungen aus den Augen gelassen werden.“
(Unfallkasse Berlin)
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Warum das wichtig ist:
Für Kinder, die nicht schwimmen können, stellt tiefes Wasser eine sehr hohe Gefahr da. Kommen also Nichtschwimmer mit zum Badeausflug müssen sie besonders gut beaufsichtigt werden. Stichwort: „Stummes Ertrinken“ und „Sekundäres Ertrinken“!
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Hinweise der Unfallkassen Nr. 52: Kita, Badeausflug & die Unfallkassen