Datenschutz kann vor Verbrechen schützen.
Niemand kann sich vorstellen, dass etwa einmal die Kita-Akten wie Sprachlerntagebuch, Entwicklungsdokumentation oder „Ich-Tagebuch“ aus Kita, Kindergarten oder Hort gestohlen werden – bis es einmal passiert.
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So zum Beispiel jüngst in Sachsen-Anhalt. Dort sind nach einem Bericht des Naumburger Tagblatts vom 14.04.2016 Kita-Akten aus einer Einrichtung gestohlen worden – und zwar seltsamerweise nur solche von Kindern mit blonden Haaren und blauen Augen.
Die Eltern sind natürlich in großer Sorge, denn aus diesen Akten lassen sich solch sensiblen Informationen (Datenschutz!) wie Lieblingsessen, Lieblingstier, Lieblingsfarbe usw. entnehmen.
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Ein böser Mensch könnte mit diesen Informationen nebst dem dazugehörigen Foto des Kindes aus der Kita-Akte (Datenschutz!) die Kinder gezielt zum Beispiel auf Spielplätzen ansprechen.
Wenn man es genauer betrachtet, befindet sich praktisch in jeder Kita ein Hochgebirge an sensiblen Informationen – meist ziemlich ungeschützt und dem Zugriff Unbefugter, insbesondere an Wochenenden, ohne allzu große Schwierigkeiten ausgesetzt.
von Rechtsanwältin Nele Trenner
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