Nr. 181 von 1.000 I Sicheres Kita-Schwimmen „Zum sicheren Schwimmbadbesuch gehört auch schon im Kindergartenalter die altersgemäße Vermittlung von Bade- und Verhaltensregeln. Da es in Bädern oft relativ laut ist, sollten diese schon im Vorfeld des Besuches eingeübt werden. (…)
Hinweise der Unfallkassen Nr. 58: Kita-Schwimm- und Badeausflug
Nr. 58 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug: „Die Aufsicht und Verantwortlichkeit liegt bei den verantwortlichen Pädagoginnen und Pädagogen. Sie kann nicht vollständig auf andere Personen übertragen werden, auch nicht auf anwesende Schwimmmeister.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier
Hinweise der Unfallkassen Nr. 59: Kita-Schwimm- und Badeausflug
Nr. 59 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug: „Für Kinder mit Handicaps oder deutlichen Verhaltensauffälligkeiten ist zu prüfen, ob eine zusätzliche Aufsicht (1:1-Betreuung) angeraten erscheint.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Für
Hinweise der Unfallkassen Nr. 52: Kita, Badeausflug & die Unfallkassen
Nr. 52 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug: „Nichtschwimmer dürfen zu keiner Zeit bei Badeveranstaltungen aus den Augen gelassen werden.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Für Kinder, die nicht schwimmen können,
Hinweise der Unfallkassen Nr. 54: Kita-Badeausflug und die Aufsicht
Nr. 54 von 1.000 I Kita-Badeausflug und die Aufsicht: „Mindestens eine Aufsichtsperson ist so einzuteilen, dass sie als Beobachter keinen persönlichen Kontakt zu den Kindern unterhält, sondern ausschließlich die Übersichtsfunktion behält.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der
Hinweise der Unfallkassen Nr. 92: Kita-Schwimmen und die Unfallkasse
Nr. 92 von 1.000 I Kita-Schwimmen und Wassergewöhnung „Schwimmflügel und andere Hilfsmittel bieten keinen sicheren Schutz vor dem Ertrinken. Ihr Einsatz reduziert den Umfang der Aufsicht nicht und erhöht auch nicht die empfohlene Wassertiefe.“ (DGVU) Alle unsere +1.000! Videos hier in
Hinweise der Unfallkassen Nr. 87: Kita und Wassergewöhnung
Nr. 87 von 1.000 I Kita und Wassergewöhnung „…ein Ertrinkungsunfall von Kindern ist kaum wahrnehmbar, eher ein trügerisch ruhiger Vorgang. Kinder schreien nicht, wenn sie ertrinken. Es gibt selten Gespritze und gut sichtbares Winken. Daher können die Begleitpersonen einen Ertrinkungsunfall häufig
Hinweise der Unfallkassen Nr. 19: Kinderkrippe und Wassergewöhnung
Nr. 19 von 1.000 I Wassergewöhnung „Krippenkinder sollten höchstens unter strengen Aufsichtsvorgaben in einem Planschbecken im Garten oder in den Duschwannen der Einrichtung Erfahrungen im Wasser sammeln. Die Wassertiefe sollte dabei 20 cm nicht überschreiten.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000!
Hinweise der Unfallkassen Nr. 33: Kita & Badeausflug
Nr. 33 von 1.000 I Kita & Badeausflug Beim Seepferdchen handelt es sich um ein „Motivationsabzeichen“. Mit dieser „Auszeichnung“ wird dem Kind keinesfalls eine ausreichende Schwimmfähigkeit bescheinigt; das Kind darf sich weiterhin nur unter ständiger Aufsicht im Wasser bewegen.“ (Unfallkasse Nord)