Für Träger, Leitungen, Erzieher/innen, Eltern.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 196: Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten in der Kita

Nr. 196 von 1.000 I Sicherheitsbeauftragte in Krippe, Kindergarten oder Hort „Die rechtliche Grundlage bilden § 22 SGB VII und § 20 UVV „Grundsätze der Prävention“, wonach der Träger Sicherheitsbeauftragte bestellen muss. Darüber hinaus muss er ihnen ermöglichen, an entsprechenden














