Nr. 197 von 1.000 I Sicheres Kita-Außengelände „Einfriedungen und Zugänge in Kindertageseinrichtungen müssen mind. 1,0 m hoch (Empfehlung: 1,50 m) sein und dürfen nicht zum Überklettern (z. B. leiterähnliche Zaunelemente) verleiten.(…) Je nach individueller Beanspruchung und Gefährdung muss der Träger
Hinweise der Unfallkassen Nr. 186: Kita-Spielplatz und Kletternetze
Nr. 186 von 1.000 I Kita-Spielplatz und Kletternetze: „Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Körper entstehen. Dies wird erreicht, wenn die Abstände der Maschenweiten im Öffnungsmaß <11 cm und >23 cm betragen. Dieses Maß ist auch bei
Hinweise der Unfallkassen Nr. 183: Kita-Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken
Nr. 183 von 1.000 I „Kita- Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken“ „Hängebrücken werden oft als Element zur Gestaltung von Spiellandschaften verwendet. Wackelbrücken finden sich zwischen Hügeln und zwischen Gerätekombinationen. An Hänge- und Wackelbrücken müssen Absturzsicherungen vorhanden sein, und die grundlegenden
Hinweise der Unfallkassen Nr. 168: Schnee auf dem Kita-Gelände!
Nr. 168 von 1.000 I Schnee auf dem Kita-Gelände! Schnee, Glätte und Matsch auf dem Kita-Freigelände: „Witterungsbedingte Gefährdungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sich (…) Mitarbeitende regelmäßig auf Betriebswegen im Außendienst
Hinweise der Unfallkassen Nr. 173: Reparaturarbeiten in Kita & Schule
Nr. 173 von 1.000 I Reparaturarbeiten in Kita & Schule „Sie haben zu gewährleisten, dass nur ausreichend fachkundige Personen oder Firmen mit Arbeiten beauftragt werden. Bei Fachfirmen können Sie üblicherweise davon ausgehen, dass dies der Fall sein wird.“ (DGUV) Alle unsere
Hinweise der Unfallkassen Nr. 165: Übergang Freigelände Krippe zur Kita
Nr. 165 von 1.000 I Übergang Freigelände Krippe zur Kita „Die Grenze zwischen dem Außenraum für Krippenkinder und dem Außenraum für Kindergartenkinder sollte so gestaltet werden, dass sie deutlich wahrgenommen wird. Während sich die Kleinkinder bewusst „auf den Weg“ in
Hinweise der Unfallkassen Nr. 172: Instandsetzungsarbeiten in Kita & Schule
Nr. 172 von 1.000 I Unfallschutz in Krippe und Kita „Falls Sie auf dem Schulgelände Fremdfirmen einsetzen müssen, darf es nicht zu gefährlichen Situationen für Angehörige der Schulgemeinschaft kommen. Daher sind Maßnahmen und Zeitpläne sowohl mit der Schulhausmeisterin beziehungsweise dem zuständigen
Hinweise der Unfallkassen Nr. 65: Kita-Ausflug und die Warnwesten!
Nr. 65 von 1.000 I Kita-Ausflug: „Auch die Kinder sollten ihre begleitenden ErzieherInnen gut sehen können. Daher empfehlen wir den Trägern von Kindertageseinrichtungen in diesem Zusammenhang, ebenfalls dem pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen Warnwesten zur Nutzung bei Ausflügen zur Verfügung zu
Hinweise der Unfallkassen Nr. 95: Kita- und Krippen-Freigelände
Nr. 95 von 1.000 I Kita- und Krippen-Freigelände: „Für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren sind Spielplatzgeräte auszuwählen, die sowohl den Entwicklungsstand berücksichtigen als auch Gefährdungen, z. B. durch Stürze aus größeren Höhen vermeiden. So müssen leicht zugängliche Spielplatzgeräte
Hinweise der Unfallkassen Nr. 57: Kita-Spielgelände und Kletternetze
Nr. 57 von 1.000 I Kita-Freigelände: Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen. Die Beurteilung, ob eine Kopf- bzw. Halsfangstelle vorliegt, sollte durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte erfolgen, der mit den erforderlichen Prüfkörpern sowohl die Zugänglichkeit
Hinweise der Unfallkassen Nr. 96: Öffentlicher Spielplatz und die Aufsicht
Nr. 96 von 1.000 I Öffentlicher Spielplatz und die Aufsicht: „Öffentliche Spielplätze müssen vor der Nutzung einer Sichtprüfung auf Gefährdungen unterzogen werden.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Zu öffentlichen Spielplätzen haben alle
Hinweise der Unfallkassen Nr. 107: Sicherheit im Kita-Garten
Nr. 107 von 1.000 I Sicherheit im Kita-Garten „Auf dem Außengelände müssen die Aufenthaltsbereiche gegen unerlaubtes und unbefugtes Verlassen bzw. Betreten gesichert sein. Dies wird erreicht, wenn Türgriffe an Toren für Kinder nicht erreichbar sind – etwa in 1,7m Höhe. Unbefugtes
Hinweise der Unfallkassen Nr. 47: Sonnenschutz auf dem Kita-Freigelände
Nr. 47 von 1.000 I Sonnenschutz auf dem Kita-Freigelände „Damit eine ganzjährige sinnvolle Nutzung der gesamten Außenanlage möglich ist, sollte auch die Sonneneinstrahlung in der Planung berücksichtigt werden. D. h. kann eine ausreichende Beschattung einzelner Spielbereiche nicht durch die bauliche Planung
Hinweise der Unfallkassen Nr. 38: Kita-Freigelände
Nr. 38 von 1.000 I Kita-Freigelände „Die Bodenfreiheit unter dem Schaukelsitz muss in Ruhestellung mindestens 35 cm betragen“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Schaukeln müssen an die Größe der Kinder angepasst werden.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 79: Kita-/ Krippen-Freigelände
Nr. 79 von 1.000 I Kita-/ Krippen-Freigelände „Für Krabbelkinder sollte die freie Fallhöhe von maximal 20 Zentimetern und für Kleinkinder, die schon sicher laufen können, von maximal 40 Zentimetern nicht überschritten werden.“ (DGUV) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!