Nr. 198 von 1.000 I Aufgaben einer Kitaleitung zum Unfallschutz „baulich-technische Mängel, die die Kitaleitung hat im Rahmen der täglichen Sichtkontrolle selbst beobachtet hat oder die ihr gemeldet werden, an den Träger weiterzuleiten, z. B. Beschädigungen an Spielplatzgeräten oder Verunreinigungen
Hinweise der Unfallkassen Nr. 200: Aufsicht & Aufgaben von Kita-Erziehern
Nr. 200 von 1.000 I Aufsicht & Aufgaben von Kita-Erziehern „(…) ist u. a. für Sicherheit in ihrer Gruppe zu sorgen, z. B. durch die vorschriftsmäßige Beaufsichtigung der Kinder, Gefahrenstellen unmittelbar der Kita-Leitung zu melden, diese ggf. zu beseitigen oder
Hinweise der Unfallkassen Nr. 201: Kita und sichere Schaukeln
Nr. 201 von 1.000 I Sichere Schaukeln „Um Fingerfangstellen zu vermeiden, dürfen Öffnungen an Kettengliedern von Schaukeln nicht zwischen 4 mm und 25 mm betragen. Ist das nicht gewährleistet, können die Ketten z.B. mit Gummischläuchen bezogen werden.“ (Unfallkasse Bayern) Alle
Hinweise der Unfallkassen Nr. 186: Kita-Spielplatz und Kletternetze
Nr. 186 von 1.000 I Kita-Spielplatz und Kletternetze: „Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Körper entstehen. Dies wird erreicht, wenn die Abstände der Maschenweiten im Öffnungsmaß <11 cm und >23 cm betragen. Dieses Maß ist auch bei
Hinweise der Unfallkassen Nr. 188: Kita-Spielplatz & Seilbrücken und Netzbrücken
Nr. 188 von 1.000 I „Kita-Spielplatz & Seilbrücken und Netzbrücken“ „Fangstellen insbesondere für Kopf und Hals sind auszuschließen und der Untergrund muss je nach Höhe des Einbaus den Anforderungen an den Fallschutz entsprechen. Ein besonderes Verbindungselement ist die geschlossene Netzbrücke.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 189: Rutschen auf dem Kita-Spielplatz
Nr. 189 von 1.000 I Rutschen auf dem Spielplatz „Bei Rutschen, die in Spiel- und Kletterlandschaften als Anbaurutschen eingebaut werden, gilt (…): Das Einsitzteil der Anbaurutsche muss eine Brüstung von mindestens 70 cm haben, wenn: die Länge des Einsitzteils mehr
Hinweise der Unfallkassen Nr. 182: Seilbahnen auf dem Spielplatz oder Kita-/Hort-Freigelände
Nr. 182 von 1.000 I „Seilbahnen auf dem Spielplatz oder Kita-/Hort-Freigelände“ Was zu beachten ist: „Sitz ist unbeschädigt. Abstand Sitz zum Untergrund unter Last mind. 40 cm. Abstand zwischen Sitz und Trageseil beträgt mind. 2,10 m“ (Unfallkasse Sachsen-Anhalt) Alle unsere
Hinweise der Unfallkassen Nr. 183: Kita-Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken
Nr. 183 von 1.000 I „Kita- Freigelände und Hänge- bzw. Wackelbrücken“ „Hängebrücken werden oft als Element zur Gestaltung von Spiellandschaften verwendet. Wackelbrücken finden sich zwischen Hügeln und zwischen Gerätekombinationen. An Hänge- und Wackelbrücken müssen Absturzsicherungen vorhanden sein, und die grundlegenden
Hinweise der Unfallkassen Nr. 166: Kita-Ausflug zum Spielplatz
Nr. 166 von 1.000 I Kita-Ausflug zum Spielplatz „Im Vorfeld ist auch der Weg zum Spielplatz unter die Lupe zu nehmen: Stark frequentierte Bushaltestellen, ungesichertes Gewässer, unübersichtliche Örtlichkeiten, Baustellen, Bahndämme und Straßen mit fehlenden oder schmalen Bürgersteigen sollten gemieden werden.“
Hinweise der Unfallkassen Nr. 95: Kita- und Krippen-Freigelände
Nr. 95 von 1.000 I Kita- und Krippen-Freigelände: „Für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren sind Spielplatzgeräte auszuwählen, die sowohl den Entwicklungsstand berücksichtigen als auch Gefährdungen, z. B. durch Stürze aus größeren Höhen vermeiden. So müssen leicht zugängliche Spielplatzgeräte
Hinweise der Unfallkassen Nr. 57: Kita-Spielgelände und Kletternetze
Nr. 57 von 1.000 I Kita-Freigelände: Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen. Die Beurteilung, ob eine Kopf- bzw. Halsfangstelle vorliegt, sollte durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte erfolgen, der mit den erforderlichen Prüfkörpern sowohl die Zugänglichkeit
Hinweise der Unfallkassen Nr. 96: Öffentlicher Spielplatz und die Aufsicht
Nr. 96 von 1.000 I Öffentlicher Spielplatz und die Aufsicht: „Öffentliche Spielplätze müssen vor der Nutzung einer Sichtprüfung auf Gefährdungen unterzogen werden.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Zu öffentlichen Spielplätzen haben alle
Hinweise der Unfallkassen Nr. 103: Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände
Nr. 103 von 1.000 I Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände „Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände: „Damit Augenverletzungen durch hervorstehende Handgriffe und Fußstützen vermieden werden, muss am Griff- und Fußstützenende eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm² vorgesehen werden.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere
Hinweise der Unfallkassen Nr. 80: Kita, Kindergarten und die Schaukeln
Nr. 80 von 1.000 I Kita, Kindergarten und die Schaukeln „Schaukeln sollten von anderen Spielflächen abgesetzt sein und so ein Hineinlaufen von Kindern in den Schaukelbereich ausschließen.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig
Hinweise der Unfallkassen Nr. 1: Helm ab auf dem Spielplatz!
Nr. 1 von 1.000 I Helm ab auf dem Spielplatz! Fahrradhelme ab auf dem Spielplatz! Denn sie „können zur tödlichen Gefahr werden, wenn sie sich auf dem Klettergerüst, an der Rutsche oder in Astgabeln verfangen“ (Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern) Alle unsere +1.000! Videos