Nr. 179 von 1.000 I Kletterwände in der Kita: „Die maximale Tritthöhe einer Boulderwand darf 2 m nicht überschreiten. Boulderwände sollten so gestaltet sein, dass Kinder nicht auf gefährliche Flächen, z. B. Fensterbänke, gelangen können. Grundsätzlich sollte der Niedersprungbereich bzw.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 181: Kletterwände in Kita und Schule
Nr. 178 von 1.000 I Kletterwände in Kita und Schule „Wenn Kindertageseinrichtungen und Schulen eine eigene Kletterwand bauen wollen, empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen mit aufeinander aufbauenden Planungs- und Ausführungsschritten. (…) Ohne die Genehmigung des Trägers einer Einrichtung darf eine
Hinweise der Unfallkassen Nr. 199: Kindersicherer Kita-Zaun
Nr. 199 von 1.000 I Sicherheitsbeauftragte in Krippe, Kindergarten oder Hort „Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen hervorstehende Enden in Aufenthalts- und Spielbereichen nicht nach oben herausragen. Nach unten, zum Boden ragende Enden, müssen bis in Bodennähe reichen.“ (Unfallkasse Bayern) Alle
Hinweise der Unfallkassen Nr. 195: Sichere Fenster in Krippe & Kita
Nr. 195 von 1.000 I Sichere Fenster in Krippe & Kita „Bei Fenstern mit Dreh-Kipp-Beschlägen ist darauf zu achten, dass sie sich von den Kindern nur in KippStellung öffnen lassen (z.B. durch Anbringung einer Drehsperre). Zum Lüften müssen die Fenster
Hinweise der Unfallkassen Nr. 186: Kita-Spielplatz und Kletternetze
Nr. 186 von 1.000 I Kita-Spielplatz und Kletternetze: „Bei Kletternetzen dürfen keine Fangstellen für den Kopf und Körper entstehen. Dies wird erreicht, wenn die Abstände der Maschenweiten im Öffnungsmaß <11 cm und >23 cm betragen. Dieses Maß ist auch bei
Hinweise der Unfallkassen Nr. 188: Kita-Spielplatz & Seilbrücken und Netzbrücken
Nr. 188 von 1.000 I „Kita-Spielplatz & Seilbrücken und Netzbrücken“ „Fangstellen insbesondere für Kopf und Hals sind auszuschließen und der Untergrund muss je nach Höhe des Einbaus den Anforderungen an den Fallschutz entsprechen. Ein besonderes Verbindungselement ist die geschlossene Netzbrücke.
Hinweise der Unfallkassen Nr. 174: Schlittschuh- und Eislaufen in der Kita und Schule
Nr. 174 von 1.000 I Schlittschuh- und Eislaufen in Kita und Schule „Das Tragen von Handschuhen ist Pflicht. Beim Eislaufen sollte grundsätzlich ein Helm sowie Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschoner getragen werden. (…) Eislaufen auf Natureisflächen darf nur auf behördlich freigegebenen
Hinweise der Unfallkassen Nr. 173: Reparaturarbeiten in Kita & Schule
Nr. 173 von 1.000 I Reparaturarbeiten in Kita & Schule „Sie haben zu gewährleisten, dass nur ausreichend fachkundige Personen oder Firmen mit Arbeiten beauftragt werden. Bei Fachfirmen können Sie üblicherweise davon ausgehen, dass dies der Fall sein wird.“ (DGUV) Alle unsere
Hinweise der Unfallkassen Nr. 172: Instandsetzungsarbeiten in Kita & Schule
Nr. 172 von 1.000 I Unfallschutz in Krippe und Kita „Falls Sie auf dem Schulgelände Fremdfirmen einsetzen müssen, darf es nicht zu gefährlichen Situationen für Angehörige der Schulgemeinschaft kommen. Daher sind Maßnahmen und Zeitpläne sowohl mit der Schulhausmeisterin beziehungsweise dem zuständigen
Hinweise der Unfallkassen Nr. 95: Kita- und Krippen-Freigelände
Nr. 95 von 1.000 I Kita- und Krippen-Freigelände: „Für die Entwicklung von Kindern unter 3 Jahren sind Spielplatzgeräte auszuwählen, die sowohl den Entwicklungsstand berücksichtigen als auch Gefährdungen, z. B. durch Stürze aus größeren Höhen vermeiden. So müssen leicht zugängliche Spielplatzgeräte
Hinweise der Unfallkassen Nr. 59: Kita-Schwimm- und Badeausflug
Nr. 59 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug: „Für Kinder mit Handicaps oder deutlichen Verhaltensauffälligkeiten ist zu prüfen, ob eine zusätzliche Aufsicht (1:1-Betreuung) angeraten erscheint.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Für
Hinweise der Unfallkassen Nr. 115: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Krippe & Kita
Nr. 115 von 1.000 I Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Krippe & Kita: „Um von Steckdosen ausgehende Gefahren zu minimieren, müssen sie durch einen erhöhten Berührungsschutz („Kindersicherung“) gesichert werden. Es ist darauf zu achten, dass eingebrachte Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabel ebenso
Hinweise der Unfallkassen Nr. 52: Kita, Badeausflug & die Unfallkassen
Nr. 52 von 1.000 I Kita-Schwimm- und Badeausflug: „Nichtschwimmer dürfen zu keiner Zeit bei Badeveranstaltungen aus den Augen gelassen werden.“ (Unfallkasse Berlin) Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht! Warum das wichtig ist: Für Kinder, die nicht schwimmen können,
Hinweise der Unfallkassen Nr. 107: Sicherheit im Kita-Garten
Nr. 107 von 1.000 I Sicherheit im Kita-Garten „Auf dem Außengelände müssen die Aufenthaltsbereiche gegen unerlaubtes und unbefugtes Verlassen bzw. Betreten gesichert sein. Dies wird erreicht, wenn Türgriffe an Toren für Kinder nicht erreichbar sind – etwa in 1,7m Höhe. Unbefugtes
Hinweise der Unfallkassen Nr. 72: Aufsicht beim Kita-Schwimmen
Nr. 72 von 1.000 I Kita-Schwimmen und die Aufsicht „Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schwimmaufsicht des Bades keine besondere Aufsicht über die Gruppe der Kindertageseinrichtung gewährleistet und damit nicht in die Aufsicht mit einbezogen werden kann. Dennoch ist eine Anmeldung