Nr. 198 von 1.000 I Aufgaben einer Kitaleitung zum Unfallschutz „baulich-technische Mängel, die die Kitaleitung hat im Rahmen der täglichen Sichtkontrolle selbst beobachtet hat oder die ihr gemeldet werden, an den Träger weiterzuleiten, z. B. Beschädigungen an Spielplatzgeräten oder Verunreinigungen
Hinweise der Unfallkassen Nr. 198: Aufgaben einer Kitaleitung zum Unfallschutz
